Allgemeine Geschäftsbedingungen SYMAK AUSTRIA GmbH (AGB) Stand 27.07.2021


Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (SYMAK AUSTRIA GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für alle unternehmensbezogenen Lieferungen und Leistungen sowie auch für alle weiteren Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht (siehe Impressum). Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.symak.at, www.partner.siccro.at www.siccro-fensterservice) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens: 5204 Straßwalchen, Salzburgerstrasse 26

Angebote, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.  Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Zustimmung bzw. Annahme des Angebotes des Kunden. Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Ware/Leistung nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. 

Dauer

Das Vertragsverhältnis inkl. Zusatzoptionen wird auf die Dauer des gewünschten Pakets (12/24/48 Monate) abgeschlossen und endet durch Zeitablauf. Dem Kunden steht es frei, den Vertrag während der gesetzlich eingeräumten Widerrufsfrist (siehe Widerrufserklärung [LINK] sofort aufzulösen. Wir (SYMAK AUSTRIA GmbH) behalten uns das Recht vor, das Vertragsverhältnis im Falle eines wichtigen Grundes jederzeit vorzeitig auflösen zu können. Dazu zählt insbesondere Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung.

Preise

Unsere Preise verstehen sich für das jeweilige Paket als Pauschalpreis. (All-in) Alle Preise sind in Euro (€) zu bezahlen.  Das Entgelt bei unseren Paketen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und wird dadurch laufend angepasst. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Wertanpassung erfolgt jeweils zu Monatsbeginn.

Zahlung

Die erste Zahlung wird bei Vertragsabschlusses (Auftragsbestätigung) fällig. Die weiteren Zahlungen erfolgen immer wöchentlich, monatlich oder im Voraus. Im Falle eines Verzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Diese betragen bei Verbrauchergeschäften gem. § 1000 ABGB bei verschuldetem Zahlungsverzug 4 %. Im Falle von Unternehmergeschäften betragen die Verzugszinsen 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz gem. § 456 UGB. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten (RATG), etc.) an uns zu ersetzen.  Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.  Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der zweiten Mahnung einen Betrag von € 20,00 je Mahnung zu bezahlen. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. Der Subunternehmer verpflichtet sich die Zahlungsfrist für die Eintrittsgebühr einzuhalten. Bei Verzug verfällt die Sondervereinbarungen für die angeführte Eintrittsgebühr. Der Subunternehmer verpflichtet sich bei Stornierung des Business Partner Vertrages eine einmalige Stornogebühr für die Eintrittsgebühr von 30% an das Unternehmen zu richten.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den angebotenen Service gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden.  Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Serviceleistungen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Servicepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann. Die für die Leistungsausführung erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

Leistungsausführung

Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.  Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Für vom Kunden speziell angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

Liefer- und Leistungsfristen 

Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit. Die vereinbarten Kundentermine werden nach Möglichkeit eingehalten, ohne dass sie den Charakter eines Fixgeschäftes nach §919 ABGB erhalten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässig verursachten Leistungsverzugs sind ausgeschlossen. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert.

Unser geistiges Eigentum

Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.  Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.  Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Garantie

Im Falle von nicht zufriedenstellender Leistung gewähren eine anteilige Geld-zurück-Garantie für die erbrachten Leistungen. Dazu zählen unsachgemäße Reinigungs-, Pflege- und Serviceleistungen.

Gewährleistung 

Die Ausführung aller Leistungen erfolgt durch fachkundige Kräfte. Wir gewährleisten sachgemäße und sorgfältige Ausführung der Arbeit. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beginnt am Tag der Ausführung der Leistung. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen Unternehmer können Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Leistung eine Mängelrüge erheben. Die Beanstandungen sind am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung der Mangelhaften Leistung, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.  Wir leisten keine Gewähr für Fehler oder Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung oder Beanspruchung zurückzuführen sind. Außerdem leisten wir keine Gewähr bei Mängeln durch äußere Einwirkungen nach der Leistung oder Reparaturen oder sonstige Arbeiten, die von nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Im Falle eines auftretenden Mangels im Gewährleistungszeitraum sind wir berechtigt die Mängel zunächst entweder durch Verbesserung oder Ersatz der betreffenden Teile zu beheben. Erst dann besteht die Möglichkeit von Preisminderung und Vertragswandel. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert.

Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen drei Jahren ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können.

Urheberrecht

Das Urheberrecht unserer eigenen Texte, Grafiken und Bilder steht SYMAK SWISS AG zu. Eine Vervielfältigung solcher Texte, Grafiken und Bilder in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.  Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.